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Ehrenordnung
NZGG-Ehrenordnung - Verdienstorden & Löwenorden  1. Allgemeines   Die Narrenzunft Grün-Gelb Karthause 1950 e.V. verleiht auf Antrag seiner jeweiligen Antragsteller an verdiente Vereinsmitglieder NZGG-Verdienstorden und NZGGLöwenorden.    1.1 Der NZGG-Verdienstorden Der Verdienstorden ist u.a. als Umhänge-Orden nutzbar und wird stufenlos verliehen:   1.2 Der NZGG-Verdienstorden Der Verdienstorden wird für herausragende langjährige Leistungen um den Verein stufenlos verliehen. 1.3  Der NZGG-Löwenorden      Der Löwenorden ist als Brosche und Umhänge-Orden nutzbar und wird stufenlos verliehen:   1.3.1 Der Löwenorden wird für herausragende Leistungen im Hintergrund um die Narrenzunft Grün Gelb Karthause 1950 e.V. verliehen.    2. Verleihungsantrag und Verleihungsentscheidung Der Antragsteller bestellt über das entsprechend bei der Geschäftsstelle hinterlegte Antragsformular und mindestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin die gewünschten Verdienst- und/oder Löwenorden. Die Antragsbearbeitung und Anfertigung der Urkunden werden durch die Geschäftsstelle ausgeführt. Über den Antrag entscheidet der NZGG-Vorsitzender / Präsident oder einer seiner Stellvertreter. Der Antragsteller wird über die Entscheidung schriftlich informiert.   3. Verleihung 3.1 Die Verleihung des Verdienstordens erfolgt durch den Präsidenten der NZGG  oder eine von Ihm bestimmte Vertretung!  3.1.1 Stufenlos  Für ununterbrochene mindestens 10-jährige aktive Mitgliedschaft oder mehrjährige herausragende Verdienste um die Narrenzunft Grün Gelb Karthause 1950 e.V. 3.2    Die Verleihung des Löwenorden erfolgt durch den Präsidenten der NZGG oder eine von Ihm bestimmte Vertretung! 3.2.1 Stufenlos      Für mindestens 3-jährige herausragende Leistungen im Hintergrund um die Narrenzunft Grün Gelb Karthause 1950 e.V.   Koblenz im April 2025 
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